Förderprogramme
Bund und Länder fördern einige Energiespar- und Sanierungsmaßnahmen.
Einen umfassenden Überblick, auch über weitere Fördermaßnahmen, erhalten Sie auf der Homepage der KfW-Förderbank:
Auszug der aktuellen Förderprogramme Bund und Land:
1. CO2-Minderungsprogramm
Geförderte Maßnahmen u.a.
- Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenwände
- Verbesserung des Wärmeschutzes des Daches
- Nutzung erneuerbarer Energien
Informationen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
http://www.baufoerderer.de/1-4-7-0-0.html
http://www.baufoerderer.de/1-4-7-1-0.html
2. Energieeinsparprogramm Altbau / Landesprogramm
Geförderte Maßnahmen
- Siehe hierzu Angaben zu C02-Minderungsprogramm der KfW
Förderbetrag/-art
- Um 1 % günstigeren Zinssatz gegenüber C02-Minderungsprogramm
- Keine Wärmepumpenförderung
Informationen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg in Karlsruhe:
http://www.l-bank.de
Energieausweis
Der Energieausweis wird immer dann benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird.
Das Wirtschaftsministerium hat dazu eine Informationsbroschüre herausgegeben:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Wirtschaftsministerium unter www.wm.baden-wuerttemberg.de.
Ein paar wichtige Tipps für Bauherren
Vorsicht vor Haustürgeschäften
Vorsicht, wenn Ihnen an der Haustür die Sanierung Ihres Daches angeboten wird, wenn mit Winterpreisen oder Sonderangeboten für die Sanierung gelockt wird.
Dahinter können sogenannte Dach-Haie stecken. Sie treten oft zu zweit an der Haustür auf und geben dem ahnungslosen Hausbesitzer vor, mit seinem Dach sei etwas nicht in Ordnung. Sie bieten eine Reparatur/Sanierung zu absolutem Tiefstpreis an, da man ohnehin gerade in der Nähe arbeite und drängen auf die Unterschrift des Bauvertrages, der eine Auftragshöhe von nur 100-250 Euro ausweist.
Dach-Haie lassen nicht mehr los. Wer den Auftrag unterschrieben hat, ist in den Fängen der unseriösen Betriebe. Die Unterschrift kann finanziell unabsehbare Folgen haben. Die «Fachkräfte», die anschließend das Dach begehen, bringen oft alte Ziegelscherben und faule Holzstücke mit, die sie dem erstaunten Hausbesitzer als «Beweise» für den angeblich so katastrophalen Zustand seines Hausdaches präsentieren.
Die angebotene, günstige Reparatur könne nun nicht mehr durchgeführt werden. Leider sei eine Komplettsanierung fällig. Der erste Schock des Hausbesitzers wird von den skrupellosen Dach-Haien ausgenutzt, um ihm nun ein besonders «günstiges» Angebot zu machen. Der «zufällig» bereits mitgebrachte Pauschalvertrag solle am besten gleich unterschrieben werden.
Auch der Hinweis auf das Rücktrittsrecht bei «Haustür-Verträgen» dient nur dazu, den Hausbesitzer in Sicherheit zu wiegen, denn meist wird sofort nach Vertragsunterzeichnung mit den Arbeiten begonnen. Doch dann ist es oft zu spät: Der Dach-Hai hat ein Opfer gefunden.
Der Dach-Hai hat ein weiteres Opfer gefunden.
Dachbeschichtung
Die Anzahl der "Beschichter" und deren aggressives Auftreten am Markt nimmt immer mehr zu.
Algen und Moosbewuchs verändern lediglich optisch das Dach. Sie stellen keinesfalls einen Mangel dar und beeinträchtigen nicht die Lebensdauer der Dacheindeckung. Diese Grünbildung auf dem Dach ist ein natürlicher Vorgang und zeugt von der biologischen Unbedenklichkeit des Baustoffes. Es gibt verschiedene Einflussfaktoren für eine Moosbildung auf Dächern. Sie ist abhängig von der Häufigkeit und Dauer der Schneedecke, der Wetterrichtung, des Materials, der Deckung selbst, von der Schadstoffbelastung der Atmosphäre sowie von der Dachneigung und der Unterlüftung der Dachdeckung. Flechten und Moose auf Dächern sind absolut unschädlich!
Eine Beschichtung fördert nicht die Funktionalität des Daches. Sie macht das Dach weder dicht noch verlängert sie die Haltbarkeit des Daches. Sie ist nur eine optische, kosmetische Maßnahme mit unterschiedlichem, oft kurzfristigem Erfolg.
Das Dachdeckerhandwerk unterstützt deshalb die Beschichtung von Ziegel- und Betonsteindächern nicht und empfiehlt Ihnen den Kontakt mit einem Fachbetrieb, der das Dach Ihres Hauses überprüfen kann und gegebenenfalls auf Ihren Wunsch eine Reinigung vornimmt und eventuell anstehende kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten mit Ihnen abklärt bzw. ausführt. Dann ist das Dach mit Gewissheit dicht.
Die Beschichtung von asbesthaltigem Material und die damit verbundenen Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich nicht erlaubt! Arbeiten an Fassaden und Dächern sowie die Entsorgung von asbesthaltigem Material dürfen nur von den dafür qualifizierten Unternehmen (Kenntnisprüfung nach TRGS 519) vorgenommen werden. Der Auftraggeber sollte sich vor Auftragsvergabe den Nachweis erbringen lassen.
Schwarzarbeit
Sie als Auftraggeber sollten wissen:
Sorgfältige und fachgerechte Handwerksarbeit können Sie nur von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Meisterbetrieb erwarten.
Das gilt auch für die Einhaltung der fachlichen Sicherheitsbestimmungen. Der Schwarzarbeiter ist nicht eingetragen. Aus gutem Grund. Ihm fehlt der Befähigungsnachweis. Deshalb sollten Sie es sich gut überlegen, ob Sie wirklich einem Schwarzarbeiter Ihre Sicherheit und Ihr Geld anvertrauen wollen. Auf den ersten Blick ist Schwarzarbeit manchmal billiger. Aber dies hat oft einen Haken!
Tatsächlich bekommen Sie für Ihr gutes Geld oft schlechte Arbeit. Im Streitfall stehen Sie auf ziemlich verlorenem Posten. Anspüche gegen Schwarzarbeiter können auf dem Zivilrechtsweg nicht durchgesetzt werden. Hat der Schwarzarbeiter schlampig gearbeitet, können Sie auf keine Nachbesserung bestehen. Bei Schadensfällen haften ausschliesslich Sie als Auftraggeber. Denn für Schwarzarbeit zahlt die Haftpflichtversicherung nicht.
Ebenso sollten Sie daran denken, wie es mit Unfallschäden die auch andere in Mitleidenschaft ziehen können, bestellt ist. Wenn Schwarzarbeiter nicht in der Lage sind, die Geschädigten oder deren Angehörigen finanziell zu entschädigen, dann haften Sie als Auftraggeber. Schwarzarbeit lohnt sich nicht, am wenigsten für Sie als Auftraggeber.
Übrigens: Auch gegen Sie kann nach dem Schwarzarbeitsgesetz eine Geldbuße festgesetzt werden!