Informationen rund um die eigenen
4 Wände
Aktuelles im Frühjahr 2010
Komposthaufen ist die Speisekammer für Vögel
Der Komposthaufen bietet mit zahlreichen Larven, Käfern, Würmern, Raupen und weiteren Gliedertiere eine reiche Auswahl an Nahrung für Vögel, die das Angebot auch zur Fütterung ihres Nachwuchses nutzen.
Der Komposthaufen sollte stets gut durchlüftet sein, da die Mikroorganismen, die für die Zersetzung zuständig sind, Sauerstoff benötigen. Ein schattiger Standort ist dabei günstiger, als ein vollsonniger Standort, da dieser den Komposthaufen zu sehr austrocknen würde.
Für das so genannte Umschichten des Komposts ist das Frühjahr der beste Zeitpunkt. Im Winter sollte auf das Umschichten verzichtet werden, da viele Kleintiere und Insekten im Komposthaufen überwintern.
Entgegen der häufigen Meinung sollten auf den Kompost keine Knochen und gekochten Essensreste geworfen werden. Organische Küchenabfälle Obst- und Gemüsereste, Eierschalen und Kaffeesatz, Rasenschnitt, trockenes Laub und gehäckselter Astschnitt sind ideal zum Kompostieren. Damit der Kompost nicht verfault sollten möglichst große und kleine Reste, sowie trockene und feuchte Reste gemischt und locker aufeinander gelegt werden.
So profitieren nicht nur die Vögel vom Kompost, sondern Sie erhalten den idealen Dünger bzw. ideale Komposterde für Ihren Garten.
Förderung für Bauherren nicht verschenken
Die Wohnungsbauprämie auf Bausparverträge kann auch noch 2 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Die Wohnungsbauprämie bekommen alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die mindestens 50 Euro im Kalenderjahr in einen Bausparvertrag investiert haben und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grenze liegt bei Ledigen bei 25 600 Euro pro Jahr und bei Ehepaaren bei 51 200 Euro pro Jahr.
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ist ausschlaggebend für die Prämie. Viele lassen sich die Prämie unwissentlich entgehen Daher sollte der Einkommenssteuerbescheid genau betrachtet werden.
Die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung sogar vier Jahre rückwirkend noch geltend gemacht werden.
Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen gewährt wird, ist nicht an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen bei Singles 17 900 Euro und bei Ehepaaren 35 800 Euro nicht überschreiten.
Ärger mit Handwerkern vermeiden
Die Verbraucherzentralen nennen einige Regeln, die helfen, beim Handwerker die richtige Wahl zu treffen und Ärger zu vermeiden.
Es wird empfohlen, vor der Auftragsvergabe die Stundensätze, Materialpreise und die Konditionen mehrerer Firmen miteinander zu vergleichen. Wichtig ist dabei auch die Qualifikation der Handwerker. Gebühren für Kostenvoranschläge dürfen nur verlangt werden, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde!!
Wenn der Handwerker während der Arbeit feststellt, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, muss er das dem Auftraggeber sofort mitteilen. Bei einer Erhöhung um mehr als 15 bis 20 Prozent kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Vereinbarte Teilleistungen, die bereits erbracht wurden, müssen jedoch bezahlt werden. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags bis zu 20 Prozent ist in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wer ganz auf der sicheren Seite sein will, vereinbart einen Festpreis. Solche Festpreisabsprachen und der Umfang der zu leistenden Arbeiten sollten im Auftrag verbindlich festgehalten werden.
Der Kunde sollte nach Beendigung der Arbeiten Arbeit prüfen, ob die Leistungen ordnungsgemäß erbracht sind. Arbeiten, für die kein Auftrag erteilt war, müssen auch nicht bezahlt werden. Liegen Ausführungsmängel vor, sollten diese am besten schriftlich und wenn möglich per Foto festgehalten werden. Der Kunde kann einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung der Mängel einbehalten. Tritt ein Mangel erst nach der Abnahme zutage, müssen ihn die Handwerker kostenlos innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigen. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder halten Firmen eine gesetzte Frist nicht ein, können Kunden selbst tätig werden oder eine andere Firma mit den notwendigen Arbeiten beauftragen. Diese Kosten gehen dann zu Lasten des ursprünglichen Vertragspartners.
Handwerkerrechnungen können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden, wenn sie per Überweisung bezahlt wurden, da die Finanzämter Kopien der Rechnung und des Kontoauszugs, auf dem die Überweisung erscheint, verlangen. Bis zu 20 Prozent vom Arbeitslohn der Handwerker, jedoch nicht von den Materialkosten, und maximal 1.200 Euro pro Jahr können steuerlich angerechnet werden.
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